GLOSSAR DER FACHBEGRIFFE

Die wichtigsten Definitionen im Zusammenhang mit filtrierenden Halbmasken sowie Erläuterungen der Begriffe, die in den Halbmaskenbeschreibungen enthalten sind. 

Aerosol – Suspension aus festen, flüssigen und festen und flüssigen Partikeln in der Gasphase mit einer vernachlässigbaren Fallgeschwindigkeit. (PN-ISO 4225:1999)

Partikel – Ein kleine gesonderter Teil fester oder flüssiger Stoffe. (PN-ISO 4225 :1999)

Rauch – Sichtbares Aerosol, das in der Regel aus Verbrennungsvorgängen resultiert. (PN-ISO 4225:1999)

Filtration – Entfernung von Partikeln aus Flüssigkeiten oder Gasen (PN-EN 12792: 2006)

Atembare Fraktion – Aerosolfraktion, die durch die Nase und den Mund eindringt, die durch Ablagerung in den Atemwegen gesundheitsgefährdend ist.

Respiratorische Fraktion – Aerosolfraktion, die in die Atemwege eindringt und in der Gasaustauschzone gesundheitsgefährdend ist.

Quantitative Partikelkonzentration – Die Partikelquantität der Gasphase im Aerosol pro Gasvolumeneinheit (PN-ISO 4225/Ak:1999)

Quantitativer Partikelkonanteil – Das Verhältnis der Partikel aus einem bestimmten Bereich ihrer Größe zur Gesamtanzahl der Partikel der Streu- oder Sedimentationsphase (PN-ISO 4225/Ak:1999)

Massenanteil der Partikel – Das Verhältnis der Partikelmasse aus einem bestimmten Bereich ihrer Größe zur Gesamtmasse der Partikel der Streu- oder Sedimentationsphase (PN-ISO 4225/Ak:1999)

Nebel – allgemeiner Begriff für eine Suspension von Tropfen im Gas.

Maximale Zulässige Konzentration (NDS) - Gewichteter Mittelwert der Konzentration, die auf einen Mitarbeiter in acht Stunden seiner täglicher und durchschnittlicher wöchentlicher vom Arbeitsrecht festgelegten Arbeitszeit, im Zeitraum seiner Beschäftigung keine negativen Veränderungen seines gesundheitlichen Zustandes und den seiner künftiger Generationen hervorrufen sollte (Verordnung des Ministeriums für Familie, Arbeit und Sozialpolitik vom 29. November 2002 GBl. 2002 Nr. 217 Ziff. 1833)

Maximale Zulässige Momentane Konzentration (NDSCh) - der Mittelwert der Konzentration, die keine negativen Veränderungen im Gesundheitszustand eines Mitarbeiters verursachen sollte, wenn sie im Arbeitsumfeld nicht länger als 15 Minuten und nicht mehr als 2 Mal während der Arbeitsschicht, in einem Abstand von nicht weniger als 1 Stunde auftritt (Verordnung des Ministeriums für Familie, Arbeit und Sozialpolitik vom 29. November 2002; GBl. 2002 Nr. 217 Ziff. 1833)

Maximale Deckenkonzentration (NDSP) - der Wert der Konzentration, die wegen Gesundheits- oder Lebensgefährdung am Arbeitsplatz zu keiner Zeit überschritten werden darf (Verordnung des Ministeriums für Familie, Arbeit und Sozialpolitik vom 29. November 2002 GBl. 2002 Nr. 217 Ziff. 1833)

Dampf – Gasform der Materie, die gleichzeitig auch im flüssigen oder festen Zustand auftreten kann (PN-ISO 4225:1999)

Staub - Allgemeiner Begriff für die Bezeichnung von Partikeln eines festen Körpers, mit unterschiedlicher Größe und Herkunft, einige Zeit lang im Gas suspendiert (PN-ISO 4225:1999)

Feinstaub – kleine Partikel eines festen Körpers. Es wird generell angenommen, dass es Partikel mit einem Durchmesser unter 75 µm sind, die unter dem eigenen Gewicht sedimentieren, die jedoch einige Zeit lang suspendiert bleiben können

Grobstaub – feste Partikel in der Atmosphäre oder in Abgasen (PN-ISO 4225:1999)

Respiratorischer Staub – eine Partikelsammlung, die durch das Vorventil mit Permeabilität gemäß der durch die Normallogarithmus-Wahrscheinlichkeitsfunktion mit dem Mittelwert des aerodynamischen Durchmessers von 3,5 ± 0,3 µm und der geometrischen Standardabweichung von 1,5 ± 0,1 passieren (GBl. 2002 Nr. 217 Ziff. 1833)

Smog – (zusammengesetzter Begriff aus den englischen Wörtern smoke – Rauch und fog – Nebel): intensive Luftverschmutzung durch Aerosole, teilweise verursacht durch natürliche Prozesse und teilweise durch menschliches Handeln (PN-ISO 4225:1999)

Persönliche Schutzausrüstung gegen chemische Verschmutzung und Staub – Schutzausrüstung vom Mitarbeiter zum Schutz gegen schädliche chemische Verschmutzung und Staub in der Arbeitsumgebung getragen oder gehalten, einschließlich aller speziell für diesen Zweck bestimmten Zubehörteile (Verordnung des Ministers für Arbeit und Sozialpolitik vom 26. September 1997 über allgemeine Bestimmungen des Arbeitsschutzes und Hygiene. GBl. von 2003 Nr. 169, Ziff. 1650, mit Änderungen, GBl. von 2007 Nr. 49, Ziff. 330)

Zulässiger Wert (Hygienenorm) – Rechtlich festgelegter mittlerer Konzentrationswert des gesundheitsgefährdenden Faktors, mit dem Messergebnisse für diesen Faktor in der Luft der Arbeitsumgebung zur Beurteilung der Gefahr für Mitarbeiter verglichen werden (PN-ISO 4225/Ak: 1999)

Grenzwert der Partikelgröße – die Partikelgröße, bei der die Filterleistung im jeweiligen Gerät unter die in definierten Bedingungen angegebenen Werte fällt (PN-ISO 4225:1999 fällt)

Respiratorische Fasern – Fasern länger als 5 μm mit einem maximalen Durchmesser von weniger als 3 µm und dem Länge-Durchmesser-Verhältnis größer als 3 (GBl. 2002 Nr. 217 Ziff. 1833)

Luftverschmutzung – in der Regel die Anwesenheit von Substanzen in der Atmosphäre, die durch menschliches Handeln oder natürliche Prozesse entstehen, wobei diese Substanzen in solchen Konzentrationen und in einer Zeit auftreten, in der sie den Komfort, die Gesundheit und materiellen Besitz von Personen und den Zustand der Umwelt beeinträchtigen (PN-ISO 4225:1999)

Hinweis:

Dieses Glossar enthält ausgewählte Begriffe aus der "Wissensdatenbank zu Gefahren durch Chemie und Staub - CHEMPYŁ" auf der Internetseite ciop.pl. Fehlende Begriffe können in der Vollversion der Datenbank unter der in der Quelle angegebenen Adresse gefunden werden.

Quelle:

http://www.ciop.pl/CIOPPortalWAR/appmanager/ciop/pl?_nfpb=true&_pageLabel=P14400132071346315291310&html_tresc_root_id=16487&html_tresc_id=300001886&html_klucz=16487&html_klucz_spis=16487
 

Abrufdatum. 30.12.2016.